In Deutschland sind Tierärzte verpflichtet, sich an Höchst- aber auch an Mindestpreise zu halten. Diese Preise sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) festgelegt.

Die GOT ist 1999 in Kraft getreten und ist seit der Zeit nicht mehr aktualisiert, bzw. der allgemeinen Preissteigerung angeglichen worden.

Grundsätzlich berechnet sich der Preis für eine Behandlung oder eine Operation aus der Summe der sogenannten Einzelleistungen (siehe die Beispiel für Zahnsteinbehandlung).

Den Gesamttext der GOT finden Sie z.B. HIER.

 

Zusätzlich müssen Veterinärmediziner, im Gegensatz zu Human- und Zahnmedizinern, für den Staat Steuern in Form der Mehrwertsteuer eintreiben. D.h., in einer Tierarztpraxis müssen auf alle erbrachten Leistungen satte 19% aufgeschlagen werden, um diese dann flott an das Finanzamt weiterzuleiten.

 

Beispielrechnung für die Zahnsteinbehandlung eines Hundes

 

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